Compliance Live Webinare | Compliance Trainings | Compliance Schulungen


AGBs Compliance Live Webinar Schulung Training compliance consultancy Prof. Dr. Andreas Kark

Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) der compliance consultancy - Myriam Kark Unipessoal Lda.

1. Geltungsbereich

Für die Geschäftsbeziehung zwischen der compliance consultancy Myriam Kark Unipessoal Lda. (im Weiteren „Veranstalter“ genannt) und den Teilnehmern (Verbraucher und Unternehmen) unserer Lehrveranstaltungen (z.B. Live-Webinare, Lehrgänge in Präsenz oder Online-Lehrgänge) gelten die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen in ihrer zum Zeitpunkt der Buchung gültigen Fassung.

2. Ihre Anmeldung

Ihre Anmeldung ist verbindlich. Eine Anmeldung kann mittels E-Mail oder Fax sowie brieflich auf postalischem Weg erfolgen. Rechtlich handelt es sich hierbei um ein Angebot auf Abschluss eines Dienstvertrages zur Durchführung eines Compliance-Live-Webinars.

Ein Vertrag kommt erst durch die Annahme Ihres Angebots durch die schriftliche Bestätigung (E-Mail oder Fax,) durch den Veranstalter an die von Ihnen angegebene E-Mail-Adresse bzw. Faxnummer zustande.

Eine Vertretung oder eine Aufteilung der Teilnahme auf mehrere Personen ist ausgeschlossen.

Sofern eine Anmeldung vom Veranstalter nicht berücksichtigt werden kann (z.B. bei Überbuchung), teilen wir Ihnen dies umgehend mit. In diesem Fall kommt kein Vertrag zustande.

3. Zahlungsbedingungen

Die angegebenen Preise für die Teilnahme an einem unserer Compliance-Live-Webinare sind ebenso wie die gegebenenfalls anfallenden Stornogebühren Nettopreise in Euro. Zuzüglich zum Nettopreis fällt daher die jeweils geltende gesetzliche Mehrwertsteuer an. Die Vergütung wird mit Zugang der Rechnung beim Kunden zur Zahlung fällig. Zahlungen sind ohne Abzug auf das in der Rechnung genannte Konto und unter Angabe der Rechnungsnummer zu überweisen.

Sofern der Teilnehmer nicht fristgerecht den Rücktritt vom Vertrag erklärt hat, ist der Teilnehmer weiterhin zur Zahlung des vereinbarten Veranstaltungsentgelts in voller Höhe verpflichtet. Daran ändert auch nichts, dass er gegebenenfalls nur teilweise am Webinar teilnehmen kann.

Sowohl der Weblink als auch die Lehrgangsunterlagen werden Ihnen mittels E-Mail übermittelt, nachdem der Rechnungsbetrag auf unserem Konto eingegangen ist.

4. Rücktritt

Ein Rücktritt vom Vertrag ist schriftlich und ohne Angaben von Gründen kostenfrei vor Ablauf der Rücktrittsfrist möglich. Zur Fristwahrung muss die Rücktrittserklärung schriftlich per Post, mittels Fax oder durch ein E-Mail beim Veranstalter rechtzeitig eingehen.

Zur Fristwahrung muss der Rücktritt bis zum 7. Tag vor dem Veranstaltungstermin erklärt werden. Bei späterer Absage wird der volle Preis als Ausfallkosten erhoben. Handelt es sich um mehrtägige Webinare, ist der erste Tag des Webinars maßgeblich für die Fristberechnung. Dem Teilnehmer bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Veranstalter kein oder nur ein geringerer Schaden entstanden ist. Stornierungen können nur schriftlich erfolgen.

Sofern zum Zeitpunkt des wirksam erklärten Rücktritts bereits die veranstaltungsbegleitende Lehrgangsunterlage mittels E-Mail an den Teilnehmer versandt worden ist, ist der Teilneh-mer verpflichtet, diese Unterlagen zu löschen. Eine weitere Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.

Die Teilnahmeberechtigung kann im Falle eines Rücktritts auf einen schriftlich vom Teilnehmer zu benennenden Ersatzteilnehmer übertragen werden, vorausgesetzt, dass die Teilnahmegebühr beim Veranstalter zu diesem Zeitpunkt eingegangen ist. Durch die Benennung eines Ersatzteilnehmers entstehen keine Kosten. Aus wichtigem Grund ist der Veranstalter berechtigt, den vorgeschlagenen Ersatzteilnehmers abzulehnen.

5. Durchführung der Veranstaltung und Leistungsumfang

Der Veranstalter ist berechtigt geringfügige inhaltliche und organisatorische Änderungen (z.B. Pausen) bei der Durchführung des Lehrgangs vorzunehmen, durch die das Veranstaltungsziel nicht grundlegend verändert wird.

Es besteht auch kein Anspruch auf Ersatz eines versäumten Veranstaltungstages.

Die Kursgebühr beinhaltet Ihre Teilnahme unter Verwendung des Ihnen zur Verfügung gestellten Weblinks (Microsoft Teams) sowie veranstaltungsbegleitende Lehrgangsunterlagen und eine Teilnahmebestätigung. Darüber hinaus ist bei unserem „Zertifikatslehrgang Compliance Officer“ die Prüfungsgebühr sowie das Lehrgangszertifikat im Preis enthalten. Der Veranstalter übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Aktualität, Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher im Rahmen der Veranstaltung zur Verfügung gestellten Unterlagen.

6. Absage

Der Veranstalter behält sich das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen

• aus organisatorischen Gründen (z.B. Unterschreiten der Mindestteilnehmerzahl) bis zum 6. Tag vor dem Veranstaltungstermin,
• aus wichtigen Gründen, die von dem Veranstalter nicht zu vertreten sind (z.B. Erkrankung/Unfall des Referenten) bis einschließlich am Veranstaltungstermin,
• aufgrund höherer Gewalt, die eine Veranstaltungsdurchführung verhindert, bis einschließlich am Veranstaltungstermin.

Im Falle einer Absage durch den Veranstalter wird im Falle einer bereits eingegangenen Zahlung der volle Preis zzgl. Mehrwertsteuer zurückerstattet.

Haftungs- sowie Schadensersatzansprüche, die nicht die Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit betreffen, sind, soweit nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit auf Seiten des Veranstalters vorliegt, ausgeschlossen, sofern diese über die oben genannten Ereignisse hinausgehen. Dies gilt auch für vergebliche Aufwendungen (z.B. Anschaffung eines Computers und/oder Software, Erwerb von Internetdienstleitungen usw.). Im Übrigen gelten die Bestimmungen des Abschnittes „7. Haftung“.

Sofern zum Zeitpunkt der Absage bereits das lehrgangsbegleitende Begleitmaterial mittels E-Mail an den Teilnehmer versandt worden ist, ist der Teilnehmer verpflichtet, diese Unterlagen zu löschen. Eine weitere Nutzung, Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.

7. Haftung

Der Veranstalter haftet auf Schadensersatz im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften nur nach Maßgabe der nachfolgenden Bestimmungen:

Der Teilnehmer hat etwaige Schäden, für die der Veranstalter haften soll, unverzüglich dem Veranstalter in Textform (E-Mail oder Fax) anzuzeigen.

Der Veranstalter haftet nur für Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Veranstalters oder Erfüllungsgehilfen beruhen.

Unberührt davon bleibt die Haftung für die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für die Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und aus dem Produkthaftungsgesetz.

Im Fall der Verletzung solcher wesentlichen Vertragspflichten wird der Schadensersatzanspruch auf den typischerweise vorhersehbaren Schaden begrenzt, wenn dieser nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht wurde, es sei denn, es handelt sich um Schadensersatzansprüche aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit.

Schadensersatzansprüche, die in Ihrem Umfang beschränkt sind, verjähren nach einem Jahr.

8. Urheberrecht

Die im Rahmen der Lehrgänge genutzten sowie an die Teilnehmer verteilten Begleitunterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Daher ist u.a., aber nicht abschließend untersagt das Kopieren, die Weitergabe an Dritte oder anderweitiges Verbreiten dieser Unterlagen, es sei denn es liegt eine vorherige schriftliche Zustimmung seitens der compliance consultancy.

Auch ist das Fotografieren oder Mitschneiden (Aufnehmen) eines Compliance-Live-Webinars oder Teilen hiervon untersagt, da auch hier der Vortrag und die verwendeten PowerPoint-Folien unter dem Schutz des Urheberrechts der compliance consultancy stehen. Dies gilt ebenso für die Weitergabe an Dritte oder anderweitiges Verbreiten der Fotografien oder Mitschnitte.

Für den Missbrauch urheberrechtlich geschützter Inhalte haftet der Teilnehmer.

9. Technische und sonstige rechtliche Voraussetzungen für die digitale Teilnahme

Für die Übertragung des Compliance-Live-Webinars verwendet der Veranstalter Microsoft Teams. Der Teilnehmer ist dafür verantwortlich, dass die technischen Voraussetzungen für einen störungsfreien Empfang der Live-Übertragung auf seiner Seite erfüllt werden. Dies sollte in aller Regel unproblematisch sein.

Dazu gehört u.a., dass der Teilnehmer

• einen Zugang zu einem einen geeignete Internetzanschluss in eigener Verantwortung und auf eigene Kosten bereithält,
• die notwendige Hardware und deren technische Leistungsfähigkeit sicherstellt,
• die Zugangsdaten zum Compliance-Live-Webinar (z.B. Link zum Teams-Termin) gegen Missbrauch Dritter (z.B. unberechtigte Einwahl in das Webinar) schützt.

Für den Missbrauch seiner Zugangsberechtigung durch die Dritte haftet der Teilnehmer.

Die Anforderungen an Hard- und Software bestehen in den für die Nutzung des Internets allgemein erforderlichen Voraussetzungen. Das Compliance-Live-Webinar kann sowohl über die Microsoft Teams-App als auch Ihren Browser gestartet werden.:

• Windows- oder Apple-Rechner oder Tablet oder Smartphone mit Internet-Zugang (Breitband/DSL, mobil LTE),
• Standardmäßige eingebaute Lautsprecher und Mikrofone oder externe Kopfhörer und Mikrofone
• Mobiltelefone oder Tablet: Bitte installieren Sie die kostenlose Microsoft Teams-App,
• PC- oder Apple-Browser: Microsoft Edge und Google Chrome (neueste / zwei vorhergehende Version). Leider wird der Internet Explorer und Firefox von MS-Teams nicht unterstützt. Stattdessen installieren Sie bitte die kostenlose Teams-App auf Ihrem Rechner.

Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, im Rahmen der Veranstaltung jedwede gesetzes- oder ehrverletzenden, bedrohenden, obszönen, rassistischen oder andere herabwürdigenden Äußerungen in Wort oder Schrift (z.B. über die Chat-Funktion) zu unterlassen.

Darüber hinaus ist der Teilnehmer verpflichtet, Daten anderer Nutzer sowie Inhalte der Lernplattform (s. Abschnitt 8 zum Urheberrecht) Dritten nicht zugänglich zu machen.

Verletzt der Teilnehmer den vertraglich vorgesehenen Zweck der Lehrveranstaltung oder Vorgaben dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, kann dies zum Ausschluss des Teilnehmers von der weiteren Teilnahme an dem Webinar führen und gegebenenfalls ein Grund für eine außerordentliche Kündigung darstellen.

10. Vertragsende

Das Vertragsverhältnis endet mit dem letzten Veranstaltungstages bei mehrtägigen Veranstaltungen bzw. am Ende einer eintägigen Veranstaltung.

11. Teilnahmebescheinigung und Zertifikat der compliance consultancy

Alle Teilnehmer erhalten eine Teilnahmebestätigung, sofern Sie zu 80% der vereinbarten Unterrichtseinheiten am Compliance-Live-Webinar teilgenommen haben.

Hinweis für Rechtsanwälte:

Ob unsere Compliance-Live-Webinare von Anwaltskammern zumindest teilweise als Fortbildungsleistungen für Fachanwälte i.S.d. § 15 FAO anerkannt werden, entscheidet jede Anwaltskammer im Einzelfall. Die RAK Stuttgart wird Ihren entsprechenden Antrag auf (Teil‑) Anerkennung wohlwollend prüfen bezüglich der Fortbildung gem.

• § 14n FAO, Besondere Kenntnisse im internationalen Wirtschaftsrecht,
• § 13 FAO, Besondere Kenntnisse im Strafrecht,
• § 14i FAO, Besondere Kenntnisse im Handels- und Gesellschaftsrecht,
• § 14l FAO, Besondere Kenntnisse im Bank- und Kapitalmarktrecht.

Dazu sollten Rechtsanwälte jeweils gegenüber Ihrer zuständigen Anwaltskammer konkret vortragen, unter welche Ziffer des Inhaltsverzeichnisses dieses Lehrgangs das jeweils relevante Fortbildungsthema subsumiert wird und mit welchem Zeitaufwand die Unterrichtung stattfand. Diese Informationen werden Ihnen, und bei Bedarf der Rechtsanwaltskammer, im Rahmen des Lehrgangs gern zur Verfügung gestellt.

Bitte stellen Sie rechtzeitig sicher, ob Ihre zuständige Anwaltskammer ein Compliance-Live-Webinar anerkennt.

12. Prüfung und Zertifikat der compliance consultancy

Alle Teilnehmer des „Zertifikatlehrgang Compliance Officer“ erhalten über die die Teilnahmebestätigung hinaus ein Zertifikat der compliance consultancy.

Dies setzt voraus, dass die Teilnehmer

• 80% der vereinbarten Unterrichtseinheiten am Compliance-Live-Webinar teilgenommen haben (Anwesenheitspflicht)
• erfolgreich an einem Test teilgenommen haben.

Die Teilnahme an dem Test ist freiwillig. Der Test besteht aus Fragen, für die mehrere Antworten zur Auswahl stehen, von welchen aber nur eine oder mehrere richtig sind. Auch können Fragen durch kurze, vom Teilnehmer formulierte Sätze zu beantworten sein.

Für das Bestehen des Tests müssen von 100 (einhundert) maximal erreichbaren Punkten mindestens 51 (einundfünfzig) Punkte erreicht werden.

12. Geltendes Recht/Gerichtsstand

Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.

Gerichtsstand für alle Streitigkeiten ist Horb am Neckar, soweit es sich bei den Teilnehmern um Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen handelt. Dies gilt auch für Teilnehmer, die keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland (mehr) haben.



Widerrufsbelehrung für Verbraucher

Wenn Sie Verbraucher sind, haben Sie ergänzend zu unseren allgemeinen Geschäftsbedingungen ein Widerrufsrecht.

Widerrufsbelehrung


Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen.

Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.

Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns (compliance consultancy, Lichtenstein 12, 72160 Horb am Neckar, E-Mail: webinar@compliance-consultancy.de, Fax.Nr. 07482/929696) mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das unten beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, das jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Widerrufsfolgen

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.



Muster-Widerrufsformular

Wenn Sie den Vertrag nach Maßgabe der vorstehenden Widerrufsbelehrung widerrufen wollen, dann können Sie dieses Formular ausfüllen und an uns zurücksenden. Die Verwendung des Formulars ist aber nicht zwingend.

An

arete - Corporate Compliance and Ethics Unipessoal Lda. Rua 25 de Abril, No. 1 PT-4740-398 Esposende
oder
E-Mail:
webinar@compliance-akademie.org

Hiermit widerrufe(n) ich/wir (*) den von mir/uns (*) abgeschlossenen Vertrag über die Erbringung der folgenden Dienstleistung:

Gebucht am (*)

Name des/der Verbraucher(s)

Anschrift des/der Verbraucher(s)

Unterschrift des/der Verbraucher(s) (nur bei Mitteilung auf Papier)

Datum

(*) Unzutreffendes streichen.

Online-Plattform zur außergerichtlichen Streitschlichtung sowie Hinweis nach § 36 VSBG

Als Online-Unternehmen sind wir verpflichtet, Sie als Verbraucher auf die Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS-Plattform) der Europäischen Kommission hinzuweisen. Diese OS-Plattform ist über folgenden Link erreichbar: https://webgate.ec.europa.eu/odr. Wir nehmen an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle allerdings nicht teil.

Bewährte Trainingskonzepte - Compliance Live Webinar, Schulung, Training

Bewährte Trainingskonzepte

Seit mehr als 15 Jahren führt Prof. Dr. Kark Compliance-Schulungen im Rahmen von Inhouse-Trainings in Unternehmen (Live-Webinar oder in Präsenz) sowie Ausbildungslehrgänge für Compliance Officer bei der IHK-Heilbronn im Online-Format (Live-Webinar) durch. Die Live-Webinare sind geprägt von einer offenen, interaktiven Atmosphäre, durch die eine rege Diskussion gefördert wird, in der die Live-Webinar-Teilnehmer ihre Erfahrungen teilen und sich mit den anderen Teilnehmern und mit dem Referenten austauschen können. Wichtig ist es Prof. Dr. Kark, dass die Teilnehmer erkennen, dass Compliance nicht ein ausschließlich juristisches Thema ist. Vielmehr wird das Rüstzeug dafür vermittelt, dass sowohl der Compliance Officer als auch die Mitarbeiter des Vertriebs und des Einkaufs ihre Aufgaben in rechtlich einwandfreier Weise erfüllen können, dass sie nachvollziehen können, welche unterschiedlichen Faktoren das rechtlich und damit auch das unternehmerische Ergebnis ihrer Tätigkeit beeinflussen.




Monografie Plötzlich Compliance Officer Prof. Dr. Andreas Kark, C.H. Beck Verlag

Plötzlich Compliance Officer

Als neu ernannter Compliance Officer eines Unternehmens sieht man sich vielfältigen neuen Herausforderungen gegenüber. Dieses Buch erläutert, welche Aufgaben als erste in Angriff genommen werden sollten. Dazu werden die wichtigsten Bausteine eines effizienten Compliance-Managementsystems erläutert und die inhaltliche Gestaltung eines Verhaltenskodexes und der erforderlichen Compliance-Richtlinien beschrieben. Darüber hinaus wird der Aufbau der Compliance-Organisation und -Prozesse, einschließlich eines Hinweisgeberschutzsystems sowie die Vorgehensweise bei Lieferantenaudits zu Compliance und ESG sowie dem Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz erörtert. Auch wird die Haftung des Compliance Officer erläutert. Anhand von fiktiven Beispielen und anhand von über 20 Abbildungen wird anschaulich dargestellt, wie der Einstieg in diese neue Aufgabe erfolgreich gelingen kann. Mehr als 60 Checklisten unterstützen die Wahrnehmung der neuen Aufgaben.




Compliance-Managementsytem - Compliance Live Webinar, Schulung, Training

Compliance Managementsystem

Der Aufbau eines Compliance-Managementsystems ist eine Führungsaufgabe und wird auch aus juristischer Sicht den Leitungsaufgaben des Vorstandes bzw. der Geschäftsführung zugeordnet. Daher ist es auch hier für eine erfolgreiche Implementierung eines Compliance-Managementsystems von elementarer Bedeutung, dass die Geschäftsleitung dieses Vorhaben rückhaltlos unterstützt. Erfahren Sie mehr darüber auf unserer website www.compliance-consultancy.de"


 

 


Compliance Beratung

Compliance Risikomanagement

Literatur